Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für alle Umzugs-, Transport-, Reinigungs- und Lagerdienstleistungen der Hartmann Umzüge GmbH (betreibend auch zuerichumzuge.ch).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Hartmann Umzüge GmbH, Dorfstrasse 14, 8302 Kloten (nachfolgend «Auftragnehmerin»), auch bei Bestellungen und Anfragen über die Webseiten hartmannumzuege.ch und zuerichumzuge.ch. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Offerten und Vertragsschluss
Alle über unsere Formulare, per E-Mail oder telefonisch erstellten Offerten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, während 30 Tagen gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (auch per E-Mail) oder mündlichen Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Umzugs wesentlichen Umstände (besondere Zufahrtsbeschränkungen, Halteverbote, fehlende Liftanlagen, schwere Güter über 100 kg wie Klaviere/Safes) im Voraus wahrheitsgetreu mitzuteilen. Sofern kein Ein- und Auspackservice gebucht ist, muss das Umzugsgut am Umzugstag transportsicher verpackt bereitstehen.
4. Haftung und Versicherung
Die Hartmann Umzüge GmbH haftet für Schäden, die nachweislich durch ihr Personal während des Transports oder der Montage grobfahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der bestehenden Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung.
Rügefrist: Sichtbare Schäden oder Verluste müssen sofort nach Beendigung des Umzugs auf dem Arbeitsschein festgehalten und innert 3 Tagen schriftlich gemeldet werden. Nicht sofort erkennbare Schäden sind innert 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Privatumzüge unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten bar oder per TWINT/Kartenzahlung an den Teamleiter zu begleichen. Firmenumzüge können nach Bonitätsprüfung gegen Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen beglichen werden.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht (insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft in Bülach / Kloten (Kanton Zürich).